Seminar: Frauen in der Arbeit mit aggressiven und gewalttätigen Jungen

“Jungen sind doch soooo anders!”
* Wieso kommunizieren Jungen anders? Und vor allem: wie kommunizieren Jungen?
Was passiert in einem Einzelkontakt mit ihnen und uns als Frauen?
* Wieso verändern sich dieselben Jungen, wenn wir sie anschließend in einer Gruppe erleben?
* Was hat es mit dieser sexualisierten Sprache auf sich?
* Wie erleben Jungen uns Frauen in der Arbeit?
* Wo machen wir vielleicht ungewollt Druck?
* Wie können wir deeskalieren?
Wir hören viel von Überlastung und Stress, dem Frauen in der Pädagogik ausgesetzt sind. Wir hören jedoch bisher wenig darüber, wie es anders gehen könnte.
Dieses Seminar ist eine Einladung an Frauen, in die Welt der Jungen einzutauchen – diese Welt auch einmal durch andere Augen zu sehen.In diesem Seminar werden wir Erklärungsmuster für das Verhalten von Jungen finden, indem wir die Bedingungen kennenlernen, unter denen Jungen groß werden.Wir werden jene Grenzen ausloten, die Frauen in der Arbeit mit Jungen erleben. Und die Möglichkeiten erkunden, wie das Zusammensein mit Jungen weniger anstrengend gestaltet werden kann.Und wenn es anstrengend wird, so werden wir folgenden Fragen nachgehen:Wie können Frauen gefährliche Situation richtig erkennen und entschärfen?Wie setzen wir als Frauen Grenzen, ohne gleich den Kontakt zum Klienten abzubrechen?Diese Themenbereiche sind Kernpunkte unseres Seminars.Wir entwickeln und erproben individuelle Interventionen, die zur jeweiligen Persönlichkeit passen.Dadurch wird Ihre pädagogische Arbeit einfacher und leichter, Überforderungen werden vermieden und wir erhöhen gemeinsam die Chance, von den Jungen und jungen Männern wirklich ernst genommen und verstanden zu werden, eben weil sie sich ebenfalls mehr verstanden fühlen.
SEMINARLEITUNG: EDNA HANSEN-BECKERS

Frauen in der Arbeit mit aggressiven und gewalttätigen Jungen – Genderorientierte Gewaltberatung – Erfolg seit über 20 Jahren.

Kann man aus bösen Jungs gute Männer machen?

Das Schweizer Radio DRS hat eine Sendung über den Arxhof gemacht und verschiedene Gewaltberater und deren Klienten interviewt. Der Titel ist zwar mehr als merkwürdig, der Inhalt aber hörenswert.

Interessant ist: Haben die Jungs das Programm durchlaufen, so beträgt die Rückfallquote nur 25% anstelle einer Rückfallquote von über 70% im “normalen Vollzug”.

Gewaltberatung hilft eben seit über 20 Jahren, trotz aller anders lautenden Ideologien.

Hier geht´s zum Podcast.

Der deutsche Bundestag und die “Täterprogramme”: Einseitig, unwissenschaftlich, falsch und mit dem Grundgesetz nicht vereinbar..

Der Bundestag (Presseabteilung) schreibt:
Männer, die gegen ihre Partnerinnen gewalttätig geworden sind, sollen im Rahmen spezieller Programme zu Änderungen ihres Verhaltens und ihrer Wahrnehmung gelangen. Dafür soll die in der Strafprozessordnung vorgesehene Frist, an einem so genannten Täterprogramm teilzunehmen, auf bis zu einem Jahr erweitert werden, wie aus einem Gesetzentwurf des Bundesrates (17/1466) hervorgeht. Das Strafgesetzbuch soll zudem so geändert werden, dass die Teilnahme an einem Täterprogramm angeordnet werden kann. Nach Ansicht der Länderkammer haben solche Programme besondere Bedeutung für bislang nicht vorbelastete Männer. Wenn sie die Auflage, an einem Täterprogramm teilzunehmen, nicht erfüllten, drohe ihnen eine Anklage oder eine Verurteilung. Dies sei im Interesse eines wirkungsvollen Opferschutzes. Die Länderkammer hatte bereits im Juli 2008 vergeblich versucht, eine entsprechende Initiative (16/10068) zum Erfolg zu bringen.

Die Bundesregierung begrüßt in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf Initiativen, die die Gewaltprävention und den Opferschutz in ”sachgerechter Weise“ fördern. Täterorientierte Maßnahmen wie die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs könnten einen wichtigen Beitrag zur Resozialisierung des Täters und damit auch zur Gewaltprävention und zum Opferschutz darstellen. Zwar dürfte es schwierig sein, bereits jetzt den konkreten Bedarf für entsprechend langfristigen Weisungen und deren Wirkungen genau zu benennen, da ”Täterprogramme“ namentlich in Zusammenhang mit häuslicher Gewalt in Deutschland ein relativ neues Arbeitsfeld darstellen und bislang erst einige wenige Einrichtungen auf mehrere Jahre Erfahrung zurückblicken können. Die vorgeschlagene Erweiterung der entsprechenden Weisungsmöglichkeiten würde jedoch den Spielraum eröffnen, die ersten positiven Erfahrungen mit diesen Programmen zu verifizieren und gegebenenfalls auszubauen. Der Erfolg in der Praxis setze jedoch die finanzielle Sicherstellung der Angebote durch die Länder voraus.

Was lernen wir daraus?

  1. Es gibt für die deutsche Regierung und deren “Forschungsbeauftragte” offensichtlich nur männliche Täter, obgleich hunderte von Studien belegen, dass Frauen ebenso häufig  häuslich gewalttätig sind.
  2. Die Erfahrungen aus über 20 Jahren mit über 1000 Tätern/täterinnen pro Jahr gelten als “relativ neues Arbeitsfeld” und werden schlicht aufgrund der völlig einseitigen “Forschung” nicht zu Kenntnis genommen.
  3. Der Bundestag will jetzt ein Gesetz auf den Weg bringen, das einseitig ausschließlich Männer trifft und von daher bereits im Ansatz mit dem Grundgesetz, dass die Benachteiligung  aufgrund einer Geschlechtszugehörigkeit ausschließt,  nur schwerlich in Einklag zu bringen sein wird.

Na denn: viel Spaß bei der(n) zu erwartenden Klage(n).

Das vielgelobte Coolness-Training ist demnach ineffizient, unwissenschaftlich und mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Zu solch vernichtenden Ergebnissen kommt eine zusammenfassende Analyse, die auf der Seite:  ”Kein heisser Stuhl in Hamburger Schulen” nachzulesen ist. Die Autoren haben keine Mühen gescheut und gehen mit Weidner´s Training hart ins Gericht…

Hier einige Zitate:

Neben einer breiten Fachkritik aus Erziehungswissenschaft und Psychologie gibt es mittlerweile auch vertiefende juristische Stellungnahmen zur verfassungsrechtlichen Einordnung der AAT- und Coolness-Trainings.

Der Erziehungswissenschaftler und Richter Prof. Dr. Hans-Joachim PLEWIG unterzieht das Anti-Aggressivitäts-Training mit dem Heißen Stuhl (AAThS) einer kritischen erziehungswissenschaftlichen und rechtlichen Betrachtung. Das Ergebnis seiner systematischen und gründlichen wissenschaftlichen Analyse ist eindeutig: “Das Konzept ist theoretisch nicht fundiert, methodisch nicht gerechtfertigt und rechtlich unzulässig.”1 Seiner Bewertung legt er die Rechtsnormen des § 1631 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch zugrunde, die das Recht des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung (Satz 1) und das Verbot körperlicher Bestrafung, seelischer Verletzung und entwürdigender Maßnahmen (Satz 2) beinhaltet. Als entwürdigend im Sinne des § 1631 Abs. 2 BGB gelten Maßnahmen, die die eigene Selbstachtung und das Ehrgefühl in unzulässiger Weise beeinträchtigen.2 Dem Verbot körperlicher Bestrafung, seelischer Verletzung und entwürdigender Maßnahmen unterliegt nach Grundgesetz Art. 6 Abs. 2 S. 2 auch der Staat (und somit Einrichtungen der Jugendhilfe und Schule) als Inhaber des Wächteramts für das Kindeswohl.

PLEWIG stellt die “Vorgehensweisen aus dem konfrontativen Teil des AAThS wie die spezifische Form des Vorgeführtwerdens vor der Gruppe und die `grenzwertige´ Kommunikation insgesamt”, auf eine Stufe mit entwürdigenden Maßnahmen.3

HEIN hat selbst AAT- und Coolness-Trainings durchgeführt bzw. als Beobachter teilgenommen. Er beschreibt den `Heißen Stuhl´ als “Nadelöhr” der Maßnahme, der zentraler und zwingender Bestandteil sei.7 Während der ein- bis zweistündigen Sitzungen muss jeder Teilnehmer auf einem Stuhl in der Mitte eines engen Stuhlkreises alleine sitzen und sich den sog. Konfrontationen der Gruppe stellen. Hierbei sind Provokationen, Beleidigungen (gezieltes Bezeichnen und Anreden des Teilnehmers als “weibisch”, “schwul” etc.), lautes Reden oder gar Brüllen u. ä. explizit erlaubt. Bei den körperlichen Berührungen beschreibt er geringfügigen Körperkontakt, der von bloßen Berührungen bis hin zu einem “Rumtätscheln” im Gesicht reichen kann, und massive Formen wie Schubsen oder gar Schlagen.8
In seiner zusammenfassenden rechtlichen Würdigung stellt HEIN in dieser Praxis des `Heißen Stuhls´ einen Eingriff in das Recht der Teilnehmer auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 II 1 Alt. 2 GG, und somit eine Grundrechtsverletzung fest.9

In einer umfangreichen Wirkungsstudie untersuchte das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (OHLEMACHER u. a., 2001) die Legalbewährung einer Gruppe von 73 Teilnehmern des Anti-Aggressivitäts-Trainings in der JVA Hameln und 73 in Hameln Inhaftierten, die das Training nicht durchlaufen hatten. Über einen Zeitraum von 12 Jahren (1987-1999) wurden AAT-Teilnehmer von WEIDNER u. a. in einem Pre-Post-Test-Design mit Hilfe des Freiburger Persönlichkeitsinventars (FPI-R) und der Fragebogen zur Erfassung von Anti-Aggressivitätsfaktoren (FAF) befragt. WEIDNER selbst stellt im Ergebnis der Selbst-Evaluation fest, “dass die Behandlung von veränderungsbereiten Gewalttätern zu einer signifikanten bis höchst signifikanten Verringerung der Erregbarkeit der Aggressionshemmung führt im Vergleich zu nicht behandelten gewalttätigen Wiederholungstätern.14
In der wissenschaftlichen Bewertung der von Weidner verwendeten Methode kommen OHLEMACHER u.a. (2001) zu dem Ergebnis, “dass beide Skalen (FPI-R und FAF, Anmerk. d. Verf.) als Selbstauskunftsmaße faktisch nur die Veränderung des Selbstkonzeptes im Sinne der Wahrnehmung der eigenen Aggressivität erfassen können. (…) Entscheidend ist, ob sich das tatsächliche Verhalten substanziell ändert. Beiden Skalen fehlt es somit an ausreichender Validität (Belastbarkeit der Aussage, Anmerk. d. Verf.) mit Blick auf das eigentliche Evaluationskriterium einer Verhaltensveränderung.”15

Die bisherigen Selbst-Evaluationen (von WEIDNER u. a.) haben alle diese Selbstauskünfte der Probanden zur Grundlage, insofern stellt die Untersuchung des Verhaltens in der Legalbewährung von OHLEMACHER u. a. einen wichtigen Schritt in Richtung Wissenschaftlichkeit und Objektivität dar. Die Untersuchung wurde auf Basis von Auszügen aus dem Bundeszentralregister (BZR) durchgeführt. Bei 63% der untersuchten Personen (N= 146) wurde ein strafrechtlich relevanter und als solcher gerichtlich belangter Rückfall festgestellt. Alle nicht den Strafverfolgungsinstanzen bekannt gewordenen Straftaten fanden in der Untersuchung keine Berücksichtigung.
OHLEMACHER u. a. kommen in ihrer wissenschaftlichen Untersuchung zu dem Ergebnis: “Vergleicht man die jeweiligen Rückfallraten, -häufigkeiten und -geschwindigkeiten von AAT-Trainierten und AAT-Untrainierten, so erweisen sich diese als nahezu identisch.

Die Medien, der Missbrauchsskandal und die Folgen

Zu dem Thema einer Anzeigepflicht sagte Zollitsch dem Nachrichtenmagazin «Focus», er höre immer wieder von Fällen, bei denen Opfer über ihr Leid sprechen wollten, aber eine Anzeige ausdrücklich nicht wünschten. «Das stürzt uns moralisch in Probleme, da wir ja dennoch daran interessiert sind, dass Täter überführt werden und der staatliche Prozess zu einem Urteil kommt.» Seines Erachtens verlange der Weg zur Staatsanwaltschaft zudem Anhaltspunkte für eine mutmaßliche Tat. «Immerhin kann man Menschen durch falsche Beschuldigungen geistig umbringen. Darüber wird vielleicht in der momentanen erhitzten Situation zu wenig nachgedacht.»

zitiert hier…

Auch wenn ich der katholischen Kirche allgemein unterstelle, einer verqueren Sexualmoral zu huldigen und viele Opfer dadurch nochmals traumatisiert zu haben, dass die Kirche wirklich solche Taten vertuscht hat, so muss ich dem Vorsitzenden der Bischofskonferenz doch in oben zitierten Punkt Recht geben ( ich ersetze nur das Wort Menschen durch Männer).

Ich befürchte, es wird demnächst eine weitere Zunahme von Falschanschuldigungen kommen…